Europawahl 2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Wahlberechtigt
sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsbürger anderer Mitgliedsstatten der EU, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (26.03.2024) in Saalfelden mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen wurden

ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (26.03.2024) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.

Das Wählerverzeichnis liegt von 19. bis 25.04.2024 zu folgenden Zeiten im Stadtamt Saalfelden zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Freitag, 19.04.2024, 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag, 22.04.2024, 08.00 bis 12.00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, 23.04.2024, 08.00 bis 12.00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 24.04.2024, 08.00 bis 12.00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 25.04.2024, 08.00 bis 12.00 Uhr
 

Hauskundmachung

Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern müssen sogenannte Hauskundmachungen an allen bewohnten Gebäuden anbringen. Diese Kundmachung enthält Informationen betreffend die öffentliche Auflage des Wählerverzeichnisses und einen QR-Code. Durch das Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone können Bürgerinnen und Bürger mittels der ID Austria prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind. Für diese Überprüfung ist eine qualifizierte Signatur (ID-Austria) erforderlich. Die ID-Austria können Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html selbst aktivieren oder Sie wenden sich an die Bürgerservicestelle des Stadtamtes Saalfelden.

 

Amtliche Wahlinformation

Grafische Benutzeroberfläche

Drei Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde wieder sogenannte Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.


Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl)

Wer am Wahltag nicht in Saalfelden ist, kann die Stimmabgabe auch mittels der Briefwahl (Wahlkarte) erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (09.06.2024, 17.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Zell am See einlangt (Postweg beachten!). Die Wahlkarte kann auch bis 07.06.2024,12.00 Uhr im Stadtamt Saalfelden oder am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden.


Beantragung einer Wahlkarte bei der Stadtgemeinde Saalfelden:
Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausgabe kann jedoch erst ab Mitte Mai nach Vorliegen der Drucksorten erfolgen.
Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.

Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch 05.06.2024 oder persönlich (nicht telefonisch) bis Freitag 07.06.2024, 12.00 Uhr im Stadtamt Saalfelden, Rathausplatz 1, 5760 Saalfelden beantragt werden. Zur persönlichen Beantragung nehmen Sie bitte ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit. Bis 07.06.2024, 12.00 Uhr können Sie Ihre Stimme mittels der Wahlkarte auch sofort im Stadtamt abgeben.

- schriftliche Beantragung mit Online Formular  Logo

- schriftliche Beantragung mit PDF-Formular (inkl. Vollmacht bei Abholung für eine andere Person)
- schriftliche Beantragung mit E-Mail: wahlen@saalfelden.at
- schriftliche Beantragung mit Telefax: +43 6582 797 50
- schriftliche Beantragung in sonstiger Schriftform


Vorgang für die Briefwahl:
   

  1. zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
  2. den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  3. den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und das Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
  4. durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  5. die Wahlkarte zukleben und
  6. dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig (bis spätestens 09.06.2024, 17.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Zell am See einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben (Postweg beachten!) oder in einem Wahllokal am Wahltag direkt abgeben.

Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:

  1. Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt.
  2. Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
  3. Das Wahlkartenkuvert ist beschädigt. 
  4. Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
  5. Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.

     

Wahllokale

Das Gemeindegebiet von Saalfelden ist in 10 Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen eingeteilt. Die Wahlzeit wurde für alle Wahlsprengel mit 7:00 bis 15:00 Uhr festgelegt.

Wahlsprengel 1 - Mittelschule Stadt, Eingang Hypo, Almerstraße 4 (barrierefrei)
Wahlsprengel 2 - Mittelschule Stadt, Eingang Stadtgalerie, Almerstraße 4
Wahlsprengel 3 - Seniorenhaus Farmach, Farmachstraße 12 (barrierefrei)
Wahlsprengel 4 - Feuerwehrzeugstätte Bsuch/Letting, Bsuch 90 (barrierefrei)
Wahlsprengel 5 - Mittelschule Bahnhof, Josef-Riedler-Straße 5
Wahlsprengel 6 - Schulzentrum Stadt, Volksschule 2, Lofererstraße 37
Wahlsprengel 7 - Volksschule Bahnhof, Raum 1, Josef-Riedler-Straße 7
Wahlsprengel 8 - Volksschule Bahnhof, Raum 2, Josef-Riedler-Straße 7
Wahlsprengel 9 - HIB Gymnasium, Lichtenbergstraße 13 (barrierefrei)
Wahlsprengel 10 - Volksschule Lenzing, Lenzing 11 (barrierefrei)


Sie möchten in einem barrierefreien Wahllokal wählen, aber Ihr zugewiesenes Wahllokal (siehe Wählerverständigungskarte) ist nicht barrierefrei:

Möglichkeit 1 - Sie beantragen im Stadtamt Saalfelden eine Wahlkarte und wählen per Briefwahl.

Möglichkeit 2 - Sie beantragen im Stadtamt Saalfelden eine Wahlkarte und wählen mit der noch nicht ausgefüllten und noch nicht verschlossenen Wahlkarte in einem barrierefreien Wahllokal in Saalfelden.



Weitere Informationen:
Bundesministerium für Inneres
Wahlergebnisse Saalfelden 


Zuständig:
Dr. Mag. Rudolf Oberschneider