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Der Jahresvoranschlag (auch Haushaltsplan oder Budget) ist jährlich vom Bürgermeister (Finanzabteilung) zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung vorzulegen. Dieser hat sämtlliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zu enthalten. Weiters sind auch die Gebühren und Tarife, der Dienstpostenplan, die Rücklagen und Schuldendienste und der mittelfristige Finanzplan angeführt.
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